
Frank Hartmann, MIT-Landesvorsitzender
Ab dem 01. Januar 2018 soll die neue Abschreibungsgrenze wirksam werden. Dies bedeute gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler eine erhebliche Erleichterung und weniger Bürokratie.
Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 800,- € können dann im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Eine lange Forderung der MIT sei damit erfüllt worden, erklärte Hartmann. Dies bringe höhere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger bürokratischen Aufwand.
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