„Weniger Bürokratie – höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten“

Datum des Artikels 09.03.2017

"Die Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen von 410,- € auf 800,- € ist eine sehr positive Nachricht für den Mittelstand“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda.

Ab dem 01. Januar 2018 soll die neue Abschreibungsgrenze wirksam werden. Dies bedeute gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler eine erhebliche Erleichterung und weniger Bürokratie.

Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 800,- € können dann im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Eine lange Forderung der MIT sei damit erfüllt worden, erklärte Hartmann. Dies bringe höhere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger bürokratischen Aufwand.