Nun gebe es weitergehende vorteilhafte Änderungen im sozialrechtlichen Bereich. Durch die ergänzenden Zahlungen der Rentenbeiträge erhalte der Mitarbeiter ab dem Januar 2017 eine höhere Rente. Gleichzeitig entfallen die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Damit werden Arbeiten im Alter attraktiver.
Die bisherige Regelung, dass Arbeit mit dem Rentenbezug zu arbeits- und sozialrechtlichen Schwierigkeiten führe, sei jetzt vorbei. Wer im Alter arbeiten möchte, dürfe dies nun ohne Nachteile. Von der gesetzlichen Regelung profitieren damit alle Seiten:
Der Mitarbeiter könne seinen Renteneinstieg flexibler gestalten, der Arbeitgeber könne seine Fachkräfte länger im Betrieb halten und der Staat nehme zusätzliche Steuern ein. Dies sei ein schöner Erfolg der MIT, erklärte Hartmann.
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