Die Lärmauswirkungen des ausgebauten Flughafens wurden umfangreich abgewogen und auch gerichtlich überprüft. Darüber hinaus wurde neben dem Flugverbot in der Kernnacht (23 bis 5 Uhr) bereits eine Lärmobergrenze in Form eines Bewegungskontingents in den Randstunden 22-23 und 5-6 Uhr erlassen. Auch zeigen weder die Lärmentwicklung, noch die im Rahmen der NORAH Studie zuletzt untersuchten Lärmwirkungen, dass es derzeit einen Anlass oder die Notwendigkeit für einen weiteren staatlichen Eingriff in zugelassenes, unternehmerisches Handeln gibt. Christoph Fay warnte vor einer neuen Lärmobergrenze. “Eine neue Beschränkung der Kapazität des Flughafens, die von der Politik dem Flughafen und der Luftverkehrswirtschaft aufgezwungen würde, wäre keine freiwillige Reduzierung des Luftverkehres, sondern ein Bruch dessen, was in 14 Jahren Dialogprozess entwickelt wurde und im Planfeststellungsbeschluss und in den Urteilen rechtsfest gemacht wurde.“ Weiterhin verwies Christoph Fay darauf, „dass die Ergebnisse der NORAH-Studie keine Grundlage biete, weder eine sachliche noch eine rechtliche, um den Planfeststellungs-beschluss oder die Betriebsgenehmigung nachträglich zu verändern.“ Christoph Fay betonte, Wachstum und Wohlstand in Hessen kann es auf dem gewohnten Niveau weiterhin nur geben, wenn auch seine größte und wichtigste Infrastruktur, der Frankfurter Flughafen, mitwachsen kann. Deshalb erwartet der Fachausschuss Wirtschaft der Frankfurter CDU von der Landesregierung ein ausgewogenes Lärmschutzkonzept, das ein Mitwachsen des Flughafens im Rahmen des Wachstums des weltweiten Luftverkehrs erlaubt und nicht den Frankfurter Flughafen von den Verkehrsströmen des weltweiten Luftverkehrs abhängt. Dieses Wachstum muss durch aktiven und passiven Lärmschutz ausbalanciert werden und muss bundesweit in einem Luftverkehrskonzept geregelt werden, forderte Christoph Fay zum Abschluss. „Der Magistrat der Stadt Frankfurt sollte in gleicher Weise den Prozess moderierend begleiten und sich nicht kleinlich über Kompetenzen streiten.“
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