MIT Hessen befürchtet weitere Verknappung am Wohnungsmarkt

Datum des Artikels 20.04.2022
Pressemitteilung

Die MIT Hessen lehnt die geplanten Neuregelungen zur Aufteilung beim CO 2 Preis zwischen Vermieter und Mieter ab.

Aus folgenden Gründen:

  1. SPD, Grüne und FDP benachteiligen die ohnehin belasteten Familien und Rentner weiter. Diese verbringen verhältnismäßig viel Zeit in ihrer Wohnung. Berufstätige Singles sind für Vermieter dann lukrativer, weil sie viel unterwegs sind und wenig Energie in ihrer Wohnung verbrauchen.
  2. Wenn sich der Vermieter an Heizkosten der Mieter beteiligen soll, fehlt ihm das Geld für Klimaschutzinvestitionen.
  3. Auch ein maximal energieeffizientes Haus kann durch leichtfertige Nutzung eine schlechte CO2 Bilanz aufweisen. Dies hat einzig und allein der Wohnungsmieter in der Hand.
  4.  2/3 aller Vermieter sind Privathaushalte, die sich eine Altersversorgung aufbauen wollen. In Ballungszentren reichen die Mieteinnahmen in der Regel nicht um die laufenden Finanzierungs- und Nebenkosten zu decken. Weitere Ausgaben würden die gesamte Kalkulation zu Nichte machen.
  5. Besonders in Ballungszentren ist die Mietrendite im Verhältnis zum Erstehungspreis einer Wohnung besonders gering. Weitere Belastungen würden dieses Verhältnis weiter verschlechtern und potenzielle Investoren abschrecken, obwohl sie gerade hier am nötigsten gebraucht werden.
  6. Wenn durch das Gesetz die Vermieter zu energetischen Sanierung motiviert werden sollen, ist der geplante Beginn zum 01.01.2023 viel zu früh. Selbst wenn der Wille und das Geld da ist, fehlen die Handwerker um die Maßnahmen entsprechend in dieser kurzen Zeit umzusetzen.
  7. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird als Ganzes geschädigt, weil weiteres Vertrauen verspielt wird. Hier kritisieren wir besonders Justizminister Buschmann. Den Investoren wird die Planungsgrundlage entzogen, weil diese Kosten beim Kauf einer Immobilie nicht planbar waren. Der Standortvorteil eines funktionierenden Rechtstaats, wird durch den  „liberalen“ Minister Buschmann untergraben.


Wir fordern die Ampel auf, dass dieses Gesetz nicht umgesetzt wird, oder zumindest bedarf es einer rechtlichen Frist von 10 Jahren, damit sich Immobilienbesitzer auf die neue Sachlage einstellen können.
Neben entsprechenden Investitionen in Wärmedämmung, Fenster und Heiztechnologie, muss dem Besitzer Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden. Auch die Möglichkeit eines Verkaufs ohne Abzüge einer Spekulationssteuer muss berücksichtigt werden. Somit wäre eine Einführung frühstens zum 01.07.2032 denkbar.
Gerade im Hinblick auf die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien, hätte der Klimaschutz eine wirkliche Chance, wenn hier eine weiterentwickelte Technik als heute in den Immobilien eingesetzt wird.
Somit  hätte der Klimaschutz eine wirkliche Chance und jeder Investor, egal aus welcher Branche, kann sich weiter auf den Rechtstaat Bundesrepublik Deutschland verlassen.