Mit der „Darmstädter Erklärung“, die einmütig von den Delegierten des Landesmittelstandstages verabschiedet wurde, wird der Startschuss für den Darmstädter Prozess gegeben, wonach unsere Mitglieder aufgefordert werden, konkrete Maßnahmen zu nennen, damit unser Land Hessen noch attraktiver für den Mittelstand wird und Hessen das Mittelstandsland Nr. 1 in Europa wird.
In einem weiteren Antrag fordert die MIT Hessen, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit der Öffnungsklausel für die Reform der Grundsteuer, die der Bundesgesetzgeber gewährt, in Anspruch genommen wird eine wesentliche und kostengünstige Vereinfachung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage erreicht wird.
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