Staatssekretär Thomas Metz sprach über den Markt der Digitalisierung, die Chancen und Risiken, sowie die digitale Kriminalität und den in dem Koalitionsvertrag vereinbarten Rechtsanspruch der Bundesbürger auf einen ordentlichen Breitband-Anschluss. Er erläuterte die 5G-Strategie der Bundesregierung zum flächendeckenden Versorgung (Glasfaser) und einen rechtlich gesicherten Anspruch des Bürgers auf freies Internet. Dabei dürfe kein rechtsfreier Raum entstehen.
Metz forderte, Deutschland müsse auf dem Gebiet der digitalen Agenda Führungsanspruch zeigen. Freier Zugang zum Internet gehöre zur Basisversorgung. Auch kommunale Behörden müssten digitalisierungsfähig sein. Daher sei die Schaffung eines Portalverbundes geplant, der den Bürgern elektronischen Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen der Kommunen, der Länder und des Bundes ermöglichen soll. Dies bedeute eine erhebliche Vereinfachung für den Bürger im Austausch mit den Behörden. Dennoch müsse der Bürger seine Anträge auch in Papierform einreichen können.
In seinen weiteren Ausführungen ging Thomas Metz auf die Cyber-(Datenbeschaffungs-)Kriminalität ein. Hierbei sei eine hohe Zunahme an Erpressersoftware festzustellen. Größter Risikofaktor sei der Bürger selbst. Daher verwies Metz auf eine hessische Initiative, mit der der Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt werden soll. Hessen werbe dafür den digitalen Hausfriedensbruch unter Strafe zu stellen, um insbesondere der Rekrutierung einer Vielzahl von Computersystemen mittels Schadstoffsoftware für Botnetze entgegenzuwirken. In Hessen bearbeite die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) besonders schwierige und umfangreiche Internetstraftaten, oft auch in Zusammenarbeit mit weiteren in- und ausländischen Behörden.
Raif Toma, Kreisvorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU, bedankte sich bei STSMetz für seinen Vortrag und den offenen Umgang mit den Fragen der Teilnehmer und den Belangen der Unternehmerschaft. Er warb für die Unterstützung des Wirtschaftsflügels der CDU, um sich noch stärker für den Mittelstand- und die Wirtschaftspolitik einsetzen zu können. Gerade der Mittelstand werde vom Digitalisierungsprozess profitieren. Dies verschaffe einen Wettbewerbsvorteil, der sich über den Mittelstand auf die gesamte Wertschöpfungskette in Deutschland auswirke. Bezogen auf die Datenschutzgrundverordnung fordere die MIT, dass die Datenschutzbehörden zunächst einmal mahnen müssten, bevor sie Sanktionen verhängten.
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