
Am Montag (9. September) haben sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol, auf die Handwerksberufe geeinigt, in den die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden. Der Vorschlag beinhaltet die Wiedereinführung der Meisterpflicht in folgenden zwölf Gewerken: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazz-ohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnen-schutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. „Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden. Sie soll aber nur für neu gegründete Betriebe gelten, bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz“, erläutert Reuter.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist eine zentrale Forderung der MIT. Reuter: „Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal des Handwerks in Hessen. Er garantiert höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung unserer Betriebe. Deshalb ist es so wichtig, dass die Koalition den Meisterbrief erhalten und stärken wird.“
Die MIT Hessen fordert von der Großen Koalition eine weitere Stärkung des dualen Ausbil-dungssystems: Sie schlägt einen Meisterbonus vor, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden. Reuter: „Ein Meisterbonus oder auch eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor würde helfen, dem Trend zur Akademisierung entgegenzuwirken und die Attraktivität der Ausbildungsberufe dauerhaft zu verbessern.“
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