
Die MIT Hessen fordert die Bundesregierung auf, einen klaren Beschluss gegen drohende Ab-mahnpraktiken zu fassen. „Auch wenn es spät kommt: Die Regierung muss dringend Mittel-ständler und ehrenamtlich Tätige davor schützen, zur Zielscheibe unseriöser Abmahn-Anwälte zu werden“, sagte Reuter. Die MIT Hessen fordert darüber hinaus, dass nach österreichischem Vorbild die Datenschutzbehörden zunächst einmal mahnen müssen, bevor es zu einer Sanktion kommt. Dazu habe der MIT-Bundesvorstand einen entsprechenden Beschluss gefasst. Reuter: „Die Datenschutzbehörden müssen Augenmaß bewahren und sollten Sanktionen erst bei wiederholten Verstößen verhängen.“ Zudem kritisiert die MIT, dass die seit 25. Mai geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland noch strenger konkretisiert wurde als in anderen europäischen Ländern. Zum Beispiel sind in Deutschland deutlich mehr Unternehmen und Vereine verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die europäischen Vorgaben in Deutschland sogar noch verschärft wurden. Diese nationalen Verschärfungen müssen nun zurückgenommen werden“, fordert MIT-Chef Reuter.
Verantwortlich: Berthold Jost
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