Ein Grund, warum durch private Investitionen nicht genügend Wohnraum geschaffen werde, liege unter anderem an den verschärften Bauvorschriften, die Baumaßnahmen verteuerten und damit unattraktiv machten. Die MIT-Hessen fordere daher die Gesetzgeber auf, ausufernde Vorschriften bei der Errichtung von Gebäuden zu überprüfen und die Voraussetzungen zu reduzieren.
Durch eine Absenkung von Baustandards könnten die Errichtung von Wohnhäusern und damit die zur Verfügungstellung von Wohnraum deutlich vergünstigt werden.
Vorschriften bezüglich Klimaschutz-, Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen, Energieeinsparverordnung, Zwangsbelüftung, Fassaden- und Dachbegrünung, Barrierefreiheit, Parkraum usw. führten zu einer Zwangsverteuerung der Baukosten.
Dies müsse gestoppt werden, denn dies führe zu ständig höheren Baukosten und damit auch zu höheren Mieten.
Durch die bindende Verpflichtung, modernste Techniken einzubauen, würden auch die Nebenkosten von Wohnungen deutlich höher werden. Dies alles gehe zu Lasten der Mieter.
Auf kostentreibende Standards müsse verzichtet werden. Milieuschutz -, Erhaltungs-, Baugestaltungs-, Stellplatz- und Vorgartensatzungen, die es teilweise in den Kommunen gebe, seien schädlich. In Verbindung mit der Mietpreisbremse gebe es keinen 0Anreiz, neuen Wohnraum zu schaffen.
Untersuchungen hätten ergeben, dass durch diese Vorschriften Mieten erst bei einem Mietpreis zwischen 9,00 € und 10,00 € kostendeckend seien.
Die ständig steigenden Anforderungen bei der Errichtung von Wohnraum führten zu einer „Baubremse für Wohnraum“, erklärte Hartmann.
Neben Förderprogrammen für den sozialen Wohnungsbau sollte das Bauen in erster Linie durch die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften preiswerter machen.
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