
Seit 2004 müssen Rentner auf ihre Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung abführen. Die Regelung wurde eingeführt, um den seinerzeit in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Krankenkassen zu helfen. Der Grund für die Doppelverbeitragung sei weggefallen, so Dr. Bödeker. Den Krankenkassen gehe es wieder gut.
„Wenn wir wollen, dass die betriebliche Altersversorgung als sinnvolles zusätzliches Standbein für den Ruhestand erhalten und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiterhin akzeptiert wird, dann dürfen wir eine Schwächung nicht zulassen. Es kann nicht sein, dass über eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung diskutiert wird und gleichzeitig der Betriebsrentner, der sein Leben lang für seine Ansprüche hart gearbeitet hat, indirekt einen Teil der Zeche für überzogene Ansprüche zahlen soll“, führt Dr. Vinzenz Bödeker, Vorsitzender der MIT Main-Taunus, weiter aus.
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