
Foto: Mario Zogll
„Im Rentensystem muss weiter das Äquivalenzprinzip gelten: Derjenige, der mehr eingezahlt hat, muss am Ende auch mehr Rente herausbekommen“, so Reuter.
Die MIT will eine Grundrente für Grundsicherungsempfänger, die im System der Sozialleistungen und nicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Dazu wird ein Freibetrag in der Grundsicherung vorgeschlagen. Diese soll dann entsprechend der erworbenen Rentenansprüche aufgestockt werden können. Reuter: „Das wäre zielgerichtet und zudem schnell und leicht umsetzbar.“ Die MIT Hessen lehnt jede Form einer Grundrente ab, die vermögenden oder einkommensstarken Rentnern einen Rentenzuschlag gewährt. „Wir müssen darauf achten, dass die Rente auch für unsere Kinder und Enkel sicher bleibt und dürfen angesichts demografischer Probleme jetzige Beitragszahler und künftige Generationen nicht mit unnötigen Aufgaben zusätzlich belasten“, so.
Die MIT Hessen hat hier sechs zentrale Argumente gegen den Gesetzentwurf. Erstens würde in vielen Fällen Mehrarbeit nicht belohnt. Zweitens: Ehepaare würden gegenüber Unverheirateten benachteiligt. Drittens: Rentner mit gleicher Einkommenshöhe würden vielfach ungleich behandelt, da nur ein Teil der zu versteuernden Einkommen berücksichtigt würde. Viertens, würden Rentner in Deutschland gegenüber Rentnern im Ausland benachteiligt. Fünftens: Die Ermittlung der Anspruchsberechtigten sei nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung nicht bis Ende des Jahres administrierbar und sechstens ist zudem die zur Finanzierung vereinbarte Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene nicht absehbar.
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