Unsere Betriebe haben vollstes Verständnis für angemessen Löhne und die Mehrzahl unserer Beschäftigten wird ohnehin übertariflich entlohnt. Die Einführung eines Mindestlohns ist verfassungsrechtlich strittig, die Einmischung der Politik in die Befugnisse der Mindestlohnkommission ist mit Sicherheit nicht gesetzeskonform. Für den Obst- und Gemüsebaubedeutet dies einen weiteren Verlust von Marktanteilen an das europäische und außereuropäische Ausland. (ca 30-40%). Bestimmte Obstsorten (Kirschen u a Steinobst) werden komplett aus der heimischen Produktion verschwinden. Auch in der Tierhaltung ,wo die Familienarbeitskräfte tw. nur eine Std .Verwertung von 8-10 Euro erzielen wird es zu Produktionseinschränkungen und zum Verlust von Marktanteilen kommen. Wir können nur hoffen , daß die Union das schlimmste verhindert . Wenn sich der allgemeine Populismus durchsetzt, werden wir weitere Kündigungen von MIT-Mitgliedern nicht mehr verhindern können. ( Dr. V.Wolfram )
Empfehlen Sie uns!