
In der Theorie gewährt das HLöG dem Einzelhandel bereits jetzt die Möglichkeit, an vier Sonntagen im Jahr die Läden für den Kundenverkehr zu öffnen. Allerdings ist mittlerweile eine große Rechtsunsicherheit entstanden, die die Anordnung verkaufsoffener Sonntage meist verhindert. Die rechtliche Problematik zeigte als einer der drei Referenten der Veranstaltung, der Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt Dr. Rainald Gerster, auf. Wegen der Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe und den von den Städten und Gemeinden verlangten Prognosen über Besucherzahlen, sowie den unbestimmten Fragen der Abgrenzung der Bezirke bei sonntäglichen Ladenöffnungen, nebst den Abwägungsfragen zwischen den Bedürfnissen des Einzelhandels, der Kommunen, der Arbeitnehmer und der Kirchen ist eine rechtssichere Anordnung von verkaufsoffenen Sonntagen kaum noch möglich.
Das bedauerte Hans-Peter Laux, Vertreter Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Hessen. Er zeigte als der zweite Referent der Veranstaltung die strukturellen Veränderungen des Einzelhandels auf, die durch Ansiedlungen von Großmärkten auf der „Grünen Wiese“, des Internethandels und der zu geringen Umsätze von inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben in den Innenstädten und natürlich dem Internethandel geprägt sei. Sicher hätten Maßnahmen der Kommunen in Zusammenarbeit mit dem lokalen Einzelhandel und die Änderungen des Planungsrechts zur Stabilität des innerstädtischen Einzelhandels beigetragen, meinte der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der IHK. Aber der Onlinehandel als Konkurrenz zum standortabhängigen Einzelhandel wachse beständig, konnte Laux darlegen. Als Konsequenzen der zunehmenden Schwierigkeiten des innerstädtischen Einzelhandels gingen die Passantenfrequenzen in den Innenstädten insbesondere kleiner und mittlerer Kommunen zurück und die Innenstädte veröden. Das werde dann nicht nur zum Problem des Einzelhandels, sondern in der Folge auch der Gastronomie, den ortsansässigen Dienstleistern und Handwerkern, legte Laux dar. Für ihn seien die verkaufsoffenen Sonntage wichtige Marketinginstrumente und Umsatzbringer für den mit Schwierigkeiten kämpfenden innenstädtischen Einzelhandel.
Dem konnte Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, einem weiteren Referenten der Veranstaltung, nur zustimmen. Er schilderte aus seiner eigenen Erfahrung als Inhaber eines innerstädtischen Einzelhandelsbetriebs die überaus positiven Erfahrungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen. „Der Handel macht eindeutig die Feststellung, dass der verkaufsoffene Sonntag ein Familientag ist und das in mehrfacher Hinsicht: sonntags ist der Anteil ganzer Familien bis hin zum Drei-Generationen-Bummel in den Geschäften signifikant höher als an sonstigen Einkaufstagen. Und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der verkaufsoffene Sonntag sehr beliebt, sorgt er doch dafür, dass in der Folgewoche ein zusätzlicher Freizeittag entsteht, an dem die Familie gefördert werden kann.“ So Ruths. Er berichtete von den Vorteilen und Wünschen von Arbeitnehmern, an Sonntagen zu arbeiten. Die Kunden – so berichtete es Ruths – seien entspannter und für die Beschäftigten des Einzelhandels wäre es vielfach befriedigender, Beratungen in Ruhe und mit geduldigeren Kunden durchführen zu können. Seiner Erfahrung nach gäbe es viele Arbeitnehmer, die gerne an Sonntagen arbeiten
Es folgte ein lebhafter und kontroverser, teilweise emotional geführter Diskurs zwischen den Referenten, den Gastgebern der Veranstaltung, sowie allen Besucherinnen und Besuchern.
Toma unterstrich die Position der MIT als Interessenvertretung des Mittelstandes und der Unternehmerschaft und somit des stationären Handels sagte „Es ist wichtig den Wert des Sonntags zu wahren und die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies alles ist jedoch gesetzlich geregelt. Wir wollen einerseits das Bedenken der Kirchen anderseits auch die des Handles berücksichtigen. Ein Konsens ist unvermeidbar. Sowohl für den Handel als auch für die Kommunen ist es wichtig, dass einerseits die Planungssicherheit andererseits auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten ist. Die Genehmigung darf nicht an den Folgen der Rechtsprechung scheitern kann.“
Der Kompromiß liegt beim Vorschlag, an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr den ortsbezogenen Anlass eines Festes oder Marktes zu streichen. Das wird ohne eine Änderung des HLöG nicht möglich sein. Der Landesgesetzgeber ist gefordert.
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